Zivilrecht & Schadensersatz bei Hundebiss in Odenthal:

Jetzt hat Nachbars Hund doch zugebissen: Steht mir eine Entschädigung bei Hundebiss zu?

Aktuelles aus dem Recht – Ihr Anwalt für Entschädigung bei Hundebiss

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon hat der fremde Hund zugebissen. Ein Hundebiss ist meistens schmerzhaft und sollte auf jeden Fall ärztlich behandelt werden. In den allermeisten Fällen hat der Halter des Hundes alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Hundebiss stehen, zu ersetzen. Hierzu gehört vor allem ein angemessenes Schmerzensgeld als Entschädigung bei Hundebiss. Das ist ein klassischer Fall im Zivilrecht.

Eine Entschädigung beim Hundebiss ist sicherlich eine kleine Wiedergutmachung, wenn es denn doch mal passiert sein sollte. Aber welche Möglichkeiten haben Geschädigte, dass solche „Gefahrensituationen” zukünftig ausgeschlossen werden können, wenn man zum Beispiel in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt oder auf den gleichen Spazierwegen unterwegs ist?

Sind Sie vielleicht selbst Hundebesitzer und Ihr Hund hat eine Person belästigt oder sogar einen anderen Hund gebissen?

Tritt hier auch die Hundehaftpflichtversicherung in Kraft? In welchem Zusammenhang wird der Hund als „Sache” betrachtet und was bedeutet das für Frauchen, Herrchen oder Geschädigte?

Wie kommt man zu einer zufriedenstellenden Einigung, wenn beide Parteien in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen und die gleichen Spaziergewohnheiten mit und ohne Hund haben?

Kontaktieren Sie uns gerne für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.